Für Opfer sexualisierter Gewalt sieht der Gesetzgeber besondere Unterstützung vor. Doch genau dieser Opferschutz ist in Brandenburg offenbar nicht ausreichend gewährleistet.
Für Opfer sexualisierter Gewalt sieht der Gesetzgeber besondere Unterstützung vor. Doch genau dieser Opferschutz ist in Brandenburg offenbar nicht ausreichend gewährleistet.