Der 98-Jährige soll die „grausame und heimtückische Tötung“ von tausenden Häftlingen unterstützt haben. Er gilt als eingeschränkt prozessfähig.
Der 98-Jährige soll die „grausame und heimtückische Tötung“ von tausenden Häftlingen unterstützt haben. Er gilt als eingeschränkt prozessfähig.