Die abgelehnte Berufung des Literaturwissenschaftlers Johannes Ungelenk ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht. Dem Juniorprofessor stehe eine ordentliche Professur zu.
Die abgelehnte Berufung des Literaturwissenschaftlers Johannes Ungelenk ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht. Dem Juniorprofessor stehe eine ordentliche Professur zu.