Nachbar hielt die Baugenehmigung für unzulässig. Das Gericht hat keine Bedenken. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung ist aber möglich.
Nachbar hielt die Baugenehmigung für unzulässig. Das Gericht hat keine Bedenken. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung ist aber möglich.