Das Oberlandesgericht hatte geurteilt, dass eine Rettungsabgabe für den Dachverband VGS nicht rechtens war. Der will diese aber nicht an Kleingärtner zurückzahlen.
Das Oberlandesgericht hatte geurteilt, dass eine Rettungsabgabe für den Dachverband VGS nicht rechtens war. Der will diese aber nicht an Kleingärtner zurückzahlen.