Das Amtsgericht Potsdam hat eine Polizeimaßnahme von 2019 für rechtswidrig erklärt: Nach der Besetzung eines Hauses in Potsdam hatten sich sechs der Besetzerinnen im Polizeigewahrsam nackt ausziehen müssen.
Das Amtsgericht Potsdam hat eine Polizeimaßnahme von 2019 für rechtswidrig erklärt: Nach der Besetzung eines Hauses in Potsdam hatten sich sechs der Besetzerinnen im Polizeigewahrsam nackt ausziehen müssen.