Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten richtet das Gedenken am 27. Januar diesmal ohne den Landtag aus. Zu einer Einladung aller Parteien aus dem Parlament bestehe deshalb keine Pflicht mehr.
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten richtet das Gedenken am 27. Januar diesmal ohne den Landtag aus. Zu einer Einladung aller Parteien aus dem Parlament bestehe deshalb keine Pflicht mehr.