Der Wahlbeamte sieht Passagen einer Pressemitteilung als unwahr an und will sie löschen lassen. Ob der Steuerzahler einen möglichen Prozess bezahlen muss, ist unklar.
Der Wahlbeamte sieht Passagen einer Pressemitteilung als unwahr an und will sie löschen lassen. Ob der Steuerzahler einen möglichen Prozess bezahlen muss, ist unklar.