Der Interims-Bürgermeister hat eine Stellvertreterin benannt, die nun die Geschicke der Kämmerei verantwortet. Grund sind Vorgaben aus der Kommunalverfassung.
Der Interims-Bürgermeister hat eine Stellvertreterin benannt, die nun die Geschicke der Kämmerei verantwortet. Grund sind Vorgaben aus der Kommunalverfassung.