Die Behörde prüft nach mehreren Strafanzeigen das Vorliegen eines Anfangsverdachts nach dem Kunsturhebergesetz. An der Schule gilt vorerst ein Tablet-Verbot.
Die Behörde prüft nach mehreren Strafanzeigen das Vorliegen eines Anfangsverdachts nach dem Kunsturhebergesetz. An der Schule gilt vorerst ein Tablet-Verbot.