Die Stadtpolitik muss über das Begehren des abgewählten SPD-Manns entscheiden. Der Fall zeigt laut Verwaltung auch eine grundsätzliche Fragestellung.
Die Stadtpolitik muss über das Begehren des abgewählten SPD-Manns entscheiden. Der Fall zeigt laut Verwaltung auch eine grundsätzliche Fragestellung.