Das Mitte Februar gestartete Verfahren muss von vorn beginnen. Grund ist die Erkrankung einer Schöffin. Der Angeklagte steht im Verdacht, einen Anschlag geplant zu haben.
Das Mitte Februar gestartete Verfahren muss von vorn beginnen. Grund ist die Erkrankung einer Schöffin. Der Angeklagte steht im Verdacht, einen Anschlag geplant zu haben.