Brandenburgs Innenministerium stellt fest, dass der ehemalige SPD-Oberbürgermeister ein Dienstvergehen begangen hat. Geahndet werden kann es aber nicht mehr.
Brandenburgs Innenministerium stellt fest, dass der ehemalige SPD-Oberbürgermeister ein Dienstvergehen begangen hat. Geahndet werden kann es aber nicht mehr.