Ein Brandenburger Amtsgericht sah in der Strafbarkeit von Cannabiskonsum einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit. Die Karlsruher Richter urteilen anders.
Ein Brandenburger Amtsgericht sah in der Strafbarkeit von Cannabiskonsum einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit. Die Karlsruher Richter urteilen anders.