Die deutsche Polizei soll Asylbewerber über die Grenze gefahren und dort abgesetzt haben. Laut Bundespolizei war das zulässig, weil die fünfköpfige Familie polnische Bescheinigungen mitführte.
Die deutsche Polizei soll Asylbewerber über die Grenze gefahren und dort abgesetzt haben. Laut Bundespolizei war das zulässig, weil die fünfköpfige Familie polnische Bescheinigungen mitführte.