Die Bescheide für die rückwirkende Erhöhung der Wasser- und Abwasserpreise sind bei den Potsdamern. Mieterverein und ein Eigentümerverband raten zum Einspruch.
Die Bescheide für die rückwirkende Erhöhung der Wasser- und Abwasserpreise sind bei den Potsdamern. Mieterverein und ein Eigentümerverband raten zum Einspruch.