Eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei – so begründete das Verwaltungsgericht Cottbus seine Entscheidung.
Eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei – so begründete das Verwaltungsgericht Cottbus seine Entscheidung.