Im Oktober 2024 hatte der AStA der Uni Potsdam elf von 14 seiner Mitarbeitenden wegen eines angeblichen „Putschversuches“ gekündigt. Dies war zulässig, entschied das Arbeitsgericht Potsdam.
Im Oktober 2024 hatte der AStA der Uni Potsdam elf von 14 seiner Mitarbeitenden wegen eines angeblichen „Putschversuches“ gekündigt. Dies war zulässig, entschied das Arbeitsgericht Potsdam.