Die bundesweit gültige Düngeverordnung hatte festgelegt, dass in Gebieten mit hoher Nitratbelastung dort nicht im bisherigen Umfang gedüngt werden durfte. Nun gibt es eine Änderung.
Die bundesweit gültige Düngeverordnung hatte festgelegt, dass in Gebieten mit hoher Nitratbelastung dort nicht im bisherigen Umfang gedüngt werden durfte. Nun gibt es eine Änderung.