In der Corona-Krise im Frühjahr 2021 durften Grundschulen in Brandenburg nur mit Maske und negativem Test betreten werden. Das Oberverwaltungsgericht sieht diese Maßnahme als rechtmäßig an.
In der Corona-Krise im Frühjahr 2021 durften Grundschulen in Brandenburg nur mit Maske und negativem Test betreten werden. Das Oberverwaltungsgericht sieht diese Maßnahme als rechtmäßig an.