Das Brandenburger Landesamt für Denkmalpflege hält das Gelände für zu stark überformt. Zu einem anderen Urteil kommt sie beim S-Bahnhof Schönefeld.
Das Brandenburger Landesamt für Denkmalpflege hält das Gelände für zu stark überformt. Zu einem anderen Urteil kommt sie beim S-Bahnhof Schönefeld.