Ein 42-Jähriger war vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Fall geht nun vor das Landgericht in Gera.
Ein 42-Jähriger war vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Fall geht nun vor das Landgericht in Gera.