Beschluss zu DDR-Richtern in Brandenburg: Namen müssen nicht offengelegt werden
Beschluss zu DDR-Richtern in Brandenburg: Namen müssen nicht offengelegt werden

Beschluss zu DDR-Richtern in Brandenburg: Namen müssen nicht offengelegt werden

Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es ging um Richter, die nach der Wiedervereinigung bis 2011 im Land tätig waren.

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