Das Amtsgericht Potsdam ist überzeugt: Der Beamte Klaus K. setzte in der Ausbildung von Hunden für Polizei und Justiz unzulässige Erziehungsmethoden ein. Er muss 2000 Euro an den Tierschutzverein zahlen.
Das Amtsgericht Potsdam ist überzeugt: Der Beamte Klaus K. setzte in der Ausbildung von Hunden für Polizei und Justiz unzulässige Erziehungsmethoden ein. Er muss 2000 Euro an den Tierschutzverein zahlen.