Die Uhr tickt: Nur noch bis Ende 2025 kann Brandenburg sein vertragliches Recht auf Wiederkauf geltend machen. Das hat die Stadt Potsdam bereits gefordert.
Die Uhr tickt: Nur noch bis Ende 2025 kann Brandenburg sein vertragliches Recht auf Wiederkauf geltend machen. Das hat die Stadt Potsdam bereits gefordert.