Der verdächtige 28-Jährige aus Libyen war ausreisepflichtig. Laut dem Brandenburger Innenministerium hätte eine Rückführung wegen fehlender Flugverbindung nur „auf freiwilliger Basis“ geschehen können.
Der verdächtige 28-Jährige aus Libyen war ausreisepflichtig. Laut dem Brandenburger Innenministerium hätte eine Rückführung wegen fehlender Flugverbindung nur „auf freiwilliger Basis“ geschehen können.