In einem internen Schreiben an die Beigeordneten erlässt der Rathauschef neue Bestimmung zum Umgang mit Einladungen. Sie gilt übergangsweise.
In einem internen Schreiben an die Beigeordneten erlässt der Rathauschef neue Bestimmung zum Umgang mit Einladungen. Sie gilt übergangsweise.