Alle fünf Jahre werden die Brandenburger gleich drei Mal zu den Wahlurnen gerufen. Dann werden von den Kommunen bis hin zum EU-Parlament die politischen Vertreter bestimmt.
Alle fünf Jahre werden die Brandenburger gleich drei Mal zu den Wahlurnen gerufen. Dann werden von den Kommunen bis hin zum EU-Parlament die politischen Vertreter bestimmt.