Laut der Verwaltung unterliegt die Landesstraße dem Gemeingebrauch und ist für jede Verkehrsart uneingeschränkt nutzbar. Sie erfülle zudem wichtige Verbindungsfunktionen.
Laut der Verwaltung unterliegt die Landesstraße dem Gemeingebrauch und ist für jede Verkehrsart uneingeschränkt nutzbar. Sie erfülle zudem wichtige Verbindungsfunktionen.