Kein pauschales „Recht auf Rausch“: Cannabiskonsum darf laut Bundesverfassungsgericht weiter bestraft werden
Kein pauschales „Recht auf Rausch“: Cannabiskonsum darf laut Bundesverfassungsgericht weiter bestraft werden

Kein pauschales „Recht auf Rausch“: Cannabiskonsum darf laut Bundesverfassungsgericht weiter bestraft werden

Ein Brandenburger Amtsgericht sah in der Strafbarkeit von Cannabiskonsum einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit. Die Karlsruher Richter urteilen anders.

Generated by Feedzy
FRITZ Aparthotel Potsdam