In einer persönlichen Erklärung vom Sonntag geht der Beigeordnete seine Dienstherrin verbal an und spricht von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte“
In einer persönlichen Erklärung vom Sonntag geht der Beigeordnete seine Dienstherrin verbal an und spricht von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte“