Seit fünf Jahren muss das Angebot von Wohnungen als Touristenunterkunft genehmigt werden. Die Stadtverordneten haben die Satzung gegen Zweckentfremdung kürzlich verlängert.
Seit fünf Jahren muss das Angebot von Wohnungen als Touristenunterkunft genehmigt werden. Die Stadtverordneten haben die Satzung gegen Zweckentfremdung kürzlich verlängert.