Die Stadtverwaltung hält Videoüberwachung für unzulässig. Sie verweist auf die Landesdatenschutzbeauftragte. Ein CDU-Stadtverordneter hatte dagegen ein Beispiel aus Potsdam-Mittelmark angeführt.
Die Stadtverwaltung hält Videoüberwachung für unzulässig. Sie verweist auf die Landesdatenschutzbeauftragte. Ein CDU-Stadtverordneter hatte dagegen ein Beispiel aus Potsdam-Mittelmark angeführt.