Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde von zwei entlassenen Polizeianwärtern zurück. Ihnen sei es nicht gelungen, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde von zwei entlassenen Polizeianwärtern zurück. Ihnen sei es nicht gelungen, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern.