Zwei Personen wollten eine unüblich hohe Menge eines Schmerzmittels aus einer Apotheke abholen. Schlüssig begründen konnten sie die Bestellung aber nicht.
Zwei Personen wollten eine unüblich hohe Menge eines Schmerzmittels aus einer Apotheke abholen. Schlüssig begründen konnten sie die Bestellung aber nicht.