Für Pharmagroßhändler und Apotheken ist nun die Einfuhr antibiotikahaltiger Säfte für Kinder auch ohne Zulassung möglich. Die Regelung soll allerdings nicht zum Dauerzustand werden.
Für Pharmagroßhändler und Apotheken ist nun die Einfuhr antibiotikahaltiger Säfte für Kinder auch ohne Zulassung möglich. Die Regelung soll allerdings nicht zum Dauerzustand werden.