Im Brandenburger Landtag galt auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht mit Ausnahmen. Dagegen gingen die Abgeordneten der AfD-Fraktion vor. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden.
Im Brandenburger Landtag galt auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht mit Ausnahmen. Dagegen gingen die Abgeordneten der AfD-Fraktion vor. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden.