Der Wahlleiter sollte prüfen, ob die Tätigkeit als Büroleiter im Bauministerium des Landes mit dem Amt als Stadtverordneter vereinbar ist. Die Antwort ist eindeutig.
Der Wahlleiter sollte prüfen, ob die Tätigkeit als Büroleiter im Bauministerium des Landes mit dem Amt als Stadtverordneter vereinbar ist. Die Antwort ist eindeutig.