Wer in der DDR in einem Heim untergebracht war, könnte Anspruch auf eine Entschädigung haben. Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte möchte mehr Betroffene erreichen.
Wer in der DDR in einem Heim untergebracht war, könnte Anspruch auf eine Entschädigung haben. Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte möchte mehr Betroffene erreichen.