Ein Protestcamp gegen das Ausreisezentrum darf am BER seine Zelte aufschlagen – wenn die Organisatoren eine Unbedenklichkeitserklärung der Flugsicherung vorlegen und Kampfmittelexperten beim Aufbau dabei sind.
Ein Protestcamp gegen das Ausreisezentrum darf am BER seine Zelte aufschlagen – wenn die Organisatoren eine Unbedenklichkeitserklärung der Flugsicherung vorlegen und Kampfmittelexperten beim Aufbau dabei sind.